Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des RVR für den Vertrieb von Druckprodukten und Daten

I. Geltung/Angebote

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle – auch zukünftige – Verträge und sonstigen Leistungen. Bedingungen des Käufers/Auftraggebers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
  2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
  3. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen und technische Daten sowie Angaben in Werbemitteln sind keine Eigenschaftszusicherungen, soweit sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet sind.

II. Widerrufsrecht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB

  1. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

    Der Widerruf ist zu richten an:

    Regionalverband Ruhr
    Kronprinzenstr. 35
    45128 Essen

    Telefax: +49(0)201-2069-500
    Email: info@rvr-online.de
    www.metropoleruhr.de

  2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Artikel werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

III. Preise

  1. Die in unserem Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
  2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Käufers/ Auftraggebers einschließlich dadurch verursachter Mehraufwand werden dem Käufer/Auftraggeber berechnet.
  3. Entwürfe, Probedaten, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Käufer/Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

IV. Zahlungen und Verrechnung

  1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen netto, jeweils ab Rechnungsdatum.
  2. Von uns bestrittene oder nicht rechtskräftig festgelegte Gegenforderungen berechtigen den Käufer/Auftraggeber weder zur Zurückhaltung noch zur Aufrechnung.
  3. Bei Überschreitung des Zahlungszieles, spätestens nach Mahnung, sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % (5 v.H.) – gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 % (8 v. H.) - über dem jeweiligen Basiszins nach § 247 BGB zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Gerät der Käufer/Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Ware nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzunehmen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der gelieferten Ware untersagen.
  4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers/Auftraggebers gefährdet, so können wir Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückbehalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch zu, wenn der Käufer/Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

V. Lieferfristen

  1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden. Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat.
  2. Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang bei Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Derartige Umstände teilen wir dem Käufer/Auftraggeber unverzüglich mit. Diese Regelungen gelten entsprechend für Liefertermine. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten.
  3. Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer/Auftraggeber nach Ablauf einer uns gesetzten, angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht abgesandt ist. Schadensersatzansprüche aus Verzug und Nichterfüllung richten sich nach Ziffer IX dieser Bedingungen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von uns gegen den Käufer/Auftraggeber unser Eigentum. Auch die Einräumung von Nutzungsrechten ist von der vollständigen Bezahlung abhängig. Der Käufer/Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung hierdurch an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.

VII. Ausführung der Lieferungen

  1. Mit der Übergabe der Ware in den Versand geht die Gefahr bei allen Geschäften, auch bei franko- und Frei-Haus-Lieferungen, auf den Käufer/Auftraggeber über.
  2. Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

VIII. Haftung für Mängel

  1. Der Käufer/Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit des gelieferten Produkts sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung oder der Nutzung der Daten auf den Käufer/ Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Käufers/Auftraggebers zur weiteren Herstellung oder Nutzung.
  2. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von zwei Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, d.h. solche Mängel, die bei unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, können nur binnen Jahresfrist, beginnend mit der Lieferung der Ware, gerügt werden.
  3. Bei berechtigten, unverzüglichen Beanstandungen der Kaufsachen sind wir nach Wahl des Käufers vorrangig zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der ersten Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten.
  4. Ziff. VIII. 3 gilt für die Erstellung von Datenmaterial und Luftbilder über bestimmte Objekte bzw. eines bestimmten Gebietes sowie für sonstige Werkleistungen mit der Maßgabe, dass die Wahlmöglichkeit dem RVR zusteht.
  5. Solange der Käufer uns nicht Gelegenheit gibt, uns von dem Mangel zu überzeugen, er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware nicht zur Verfügung stellt, kann er sich auf Mängel der Ware nicht berufen.
  6. Weitere Ansprüche sind nach Maßgabe der Ziffer IX ausgeschlossen.
  7. Die Ziff. VIII. 1., VIII. 2., VIII. 3 gelten nicht, wenn der Käufer/ Auftraggeber ein Verbraucher (§ 13 BGB) ist.

IX. Allgemeine Haftungsbegrenzung

  1. Wir haften für Schäden, die nicht aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  2. Die Haftung wegen Pflichtverletzungen, Verschuldens bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist auf den Ersatz des geschäftstypischen Schadens begrenzt.
  3. Die Haftung aus jedwedem Rechtsgrund gegenüber dem RVR ist der Höhe nach auf die vorhersehbaren Schäden begrenzt. Ansprüche auf Ersatz der Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden), sind ausgeschlossen, sofern ihr Eintritt nicht vorhersehbar gewesen ist.

X. Urheberrechte

  1. An Daten, Karten und anderen Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor; sie dürfen Dritten nur im Einvernehmen mit uns zugänglich gemacht werden.
  2. Sofern wir Produkte nach vom Käufer/Auftraggeber übergebenen Zeichnungen oder sonstigen Unterlagen geliefert haben, übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Untersagen uns Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, sind wir – ohne Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Käufers/Auftraggebers Schadensersatz zu verlangen. Der Käufer/ Auftraggeber verpflichtet sich außerdem, uns von allen damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter unverzüglich freizustellen.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Essen.
  2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Einschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens vom 11.04.1980 als gegebenenfalls speziellere Regelung.

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